Listenhunde

- geltende Vorschriften in 2021

Inhalt - Alles im Überblick

Du denkst, Hunde kommen in den Himmel? Ich sage dir, sie sind lange vor uns dort! (Louis Armstrong)

Kein Lebewesen ist von Natur aus böse. Vielmehr begleitet uns der Hund nahezu so lange, wie es die Menschheitsgeschichte selbst gibt. Mit der Domestizierung der Haushunde als Heim-, Hüte- und Nutztier beginnt vor etwa zehntausend bis einhunderttausend Jahren vor unserer Zeit, die lebenslange Freund- und Partnerschaft zwischen Hund und Mensch. Dabei wird der Haushund per Definition als ein sozialisiertes Wesen angesehen, welches an die menschliche Gesellschaft gewöhnt und angepasst ist. In diesem Zusammenhang sind die Hunde Spiegel unserer selbst oder wie es William Faulkner treffend auszudrücken vermochte: Ob ein Mensch gut ist, erkennt man zuallererst an seinem Hund und seiner Katze. Dementsprechend sollte der Hundebesitzer liebevoll und pflichtbewusst mit seinem vierbeinigen Freund umgehen, was gesetzlich ebenfalls verankert ist.

Die Pflichten des Hundehalters gegenüber seinem Hund

Hunde haben einen beträchtlichen Anteil daran, die Gesundheit sowie das Seelenleben ihrer Besitzer zu fördern. Der Verruf einiger Hunderassen ist, wenn man es ehrlich betrachtet, das Ergebnis einer falschen Sozialisation. Mit der Hundehaltung geht der Hundehalter eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft ein, die an die Vorschriften und Pflichten der Tierschutz-Hundeverordnung gebunden sind. In diesem Zusammenhang muss z.B. zweimal am Tag mit einem Hund Gassi gegangen werden.

Innerhalb der Europäischen Union gelten bei der Hundehaltung die Rechte der jeweiligen Landesregierungen. Diese bilden den gesetzlichen Rahmen der Hundehaltung, welche von einzelnen Bundes- und Landesnormen nochmals ergänzt werden können. Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz im Jahr 2002 wurde die Grundlage für das deutsche Tierschutzgesetz erlassen. Daraus ergeben sich drei Gesetzgebungen, an die sich jeder Hundebesitzer zu halten hat. Dies sind die allgemeine Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) sowie die Tierhalterhaftpflicht.

Listenhunde

Was ist ein Listenhund?

Mit der Domestizierung des Haushundes ging der Mensch mit dem Tier eine lebenslange Partnerschaft ein, die zum Wohle beider zweckdienlich war und ist. Den eigenen Lebensumständen geschuldet, versuchte der Mensch Merkmale, die er als besonders hilfreich erachtete, heraus zu züchten, um somit den Hund nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu formen und zu verändern. Sowohl körperliche Merkmale als auch das Verhalten – also der Charakter des Tieres – standen hierbei im Mittelpunkt der sogenannten Hundekreuzung und sind das Ergebnis von derzeit 344 anerkannten Hunderassen. So ist der Jagdtrieb des Beagles oder das Verhalten eines Hütehundes kein Zufall, sondern das Produkt menschlicher Vorstellungskraft. Hier trennt sich jedoch die Spreu vom Weizen, da die Gedankenwelt einiger Unbelehrbarer stets in eine negative Richtung weist.

Hunde werden hierzulande in der sogenannten bundesweit geltenden Rasseliste aufgelistet. Allgemein ist die Bezeichnung Listenhund somit auf Kampfhunde zurückführbar, die in sogenannten Schaukämpfen gegen Wölfe, Löwen oder ihresgleichen antreten mussten. Mit dem Verbot dieser Schauerplätze endete auch das Zuchtziel, der dafür eingesetzten Rassen. Die Bezeichnung und Einstufung der Listenhunde orientiert sich demnach an dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz innerhalb Deutschlands. Hierzu zählen die Rassen Listenhunde:

  • Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Bei allen Kreuzungen mit diesen Rassen gilt ebenfalls ein Importverbot.

Charaktermerkmale und Eigenschaften der Listenhunde

Das Gefahrenpotenzial der Listenhunde wird durch den heraus gezüchteten Charakter offenbar. Die oftmals nur knapp 30 Kilogramm schweren Tiere haben eine gedrungene und sehr muskulöse Statur, deren Züchtungsziel es war, mehr Kraft und ein erhöhtes Beißvermögen zu erzeugen. Mithilfe einer gesteigerten Aggressivität sowie einer geringeren Reizschwelle sollte der Kampfhund zudem für die abscheulichen Hundekämpfe optimiert werden.

Tatsache ist, dass die zu den sogenannten Listenhunden zählenden Hunderassen keineswegs gefährlich sind. Vielmehr beschreibt die amerikanische Tierschutzorganisation ASPCA den Pitbull als einen sehr sanftmütigen und intelligenten Hund, der zudem als exzellenter Familienhund eingestuft wird. Die Erziehung zu einem Wachhund sollte keineswegs angestrebt werden und der Hundehalter sollte über ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein dem Tier gegenüber verfügen.

Welche Hunderassen zählen zu den Listenhunden 2021 in Deutschland?

Zu den sogenannten Listenhunden 2021 innerhalb Deutschlands zählen die bereits erwähnten Hunderassen: Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass jedes Bundesland über eine eigene Einstufung verfügt, wie wir später noch sehen werden. Die Einstufung der Listenhunde ist somit Ländersache und der Hundehalter sollte sich strikt daran orientieren. So gelten in den einzelnen Bundesländern außerdem unterschiedliche Versicherungspflichten, Sachkundennachweise sowie Leinen- und Maulkorbpflichten für den Hundehalter.

Voraussetzungen und Pflichten zur Haltung eines Listenhundes

Bei der Haltung eines Listenhundes gelten sowohl die Normen und Pflichten des jeweiligen Bundeslandes als auch die Sorgsamkeitspflicht des Hundehalters selbst. Letztgenanntes bezieht sich vor allem auf den korrekten Umgang mit dem Tier, was sich vor allem auf den persönlichen Charakter des Hundebesitzers bezieht. Dieser sollte eine ruhige Ausstrahlung sowie Konsequenz und Durchsetzungskraft an den Tag legen. Der liebevolle Umgang mit dem Hund sollte ebenfalls im Mittelpunkt der Mensch/Tier Freundschaft stehen.

Unter Zuhilfenahme öffentlicher Behörden, eines Tierheimes oder eines Tierarztes sollten sich zunächst Informationen über die Hundehaltung mit den Rassen der Listenhunde eingeholt werden. Neben der Bewegungsfreiheit des Hundes, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu Hause zu treffen. So sollte darauf geachtet werden, dass der Hund niemals unbeaufsichtigt mit Kindern spielt. Außerdem ist das Verhalten gegenüber fremden Personen des Hundes zunächst festzustellen, bevor fremde Besucher in Kontakt mit dem Hund geraten. Hunde können ein hohes Revierverhalten zeigen, dies sollte jeder Hundebesitzer wissen. Des Weiteren müssen Auflagen erfüllt werden, die der Gesetzgeber dem Hundehalter auferlegt.

Um einen Listenhund aufzunehmen, muss der Hundehalter volljährig sein. Die gesetzliche Vorschrift zur Hundehaltung bedarf ebenfalls eines positiven polizeilichen Führungszeugnisses. Des Weiteren sollte sich der Hundebesitzer darüber im Klaren sein, dass für einen Listenhund 2021 eine erhöhte Hundesteuer sowie eine höhere Versicherungspflicht bestehen. Es muss sowohl ein Hundeführerschein beantragt, als auch eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Des Weiteren muss der Hund einen sogenannten Charakter- bzw. Wesenstest absolvieren. Eine Kastrations- und Sterilisationspflicht ist ebenfalls bei der jeweiligen Behörde zu erfragen. Als Hundebesitzer solltest du diese länderübergreifenden Voraussetzungen und Pflichten mit den länderinternen Reglungen abgleichen. Die Maulkorbpflicht und der Leinenzwang wird im Folgenden erläutert.

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Länder oder Bundessache – die unterschiedliche Herangehensweise der einzelnen Bundesländer!

Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften zur Haltung eines Listenhundes 2021. Die Liste der Rassen und Listenhunde nach Bundesländern ist somit jeweils bei der Heimatgemeinde oder dem Wohnort zu erfragen. So umfasst die Rassenzuordnung im Bundesland Baden-Württemberg insgesamt zwölf Rassen Listenhunde, zu denen die bereits erwähnten, als auch der Mastiff, Tosa Inu sowie Dogo Argentino gehören, um nur einige Beispiele zu nennen. In diesem Bundesland werden die Listenhunde zudem in zwei Kategorien 1 und 2: „definitiv gefährlich“ und „gefährlich vermutet, aber widerlegbar“ sondiert. In Baden-Württemberg sind ausschließlich Listenhunde der Kategorie 2 erlaubt und deren Haltung ab einem Alter von sechs Monaten erlaubnispflichtig. Der Halter muss zudem einen berechtigten Interessennachweis vorlegen.

Im Gegensatz dazu, unterteilt das Bundesland Bayern Listenhunde in die Kategorien: „Eigenschaften eines Kampfhundes stets vermutet“ und „Kampfhund typische Eigenschaften“. Zu allen Hunden in der Kategorie 1 muss eine Erlaubnis eingefordert und ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachgewiesen werden. Neben dem American Pit Bull Terrier, dem American Staffordshire Terrier, dem Staffordshire Bullterrier sowie dem Tosa Inu zählen dazu ebenfalls die sogenannten Bandogs, also Kettenhunde jedweder Hunderasse, die tagsüber angekettet werden, um nachts das Grundstück zu bewachen.

In Berlin hingegen gibt es keine Unterteilung der Listenhunde in Kategorien. Hier werden die Hunderassen: Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier seit dem 01.01.2021 als gefährlich eingestuft, was gleichermaßen für deren Kreuzungen gilt. Neben einem Sachkundennachweis sind in Berlin eine Haftpflichtversicherung, ein Wesenstest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. In der Stadt besteht zudem eine Maulkorbpflicht für den Hund, wohingegen eine Ausnahme zur Leinenpflicht beantragt werden kann. Hamburg hingegen hat eine ähnliche Herangehensweise wie Bayern und listet selbst Hunderassen wie den Rottweiler sowie den Kaukasischen Owtscharka in der Kategorie 2, also den Listenhunden, deren Gefährlichkeit zunächst vermutet wird und dementsprechend widerlegt werden muss. Im gesamten Stadtgebiet herrscht zudem eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Wie du siehst, geht jedes Bundesland anders mit der Regelung von Listenhunden um und demzufolge sollten alle nötigen Informationen stets bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

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